10.07.2020
Katharina Gerarts hat sich in ihrem Online-Vortrag zu “Kinder, Kindheiten und Kinderrechte in Zeiten von Corona” mit der Fragestellung auseinandergesetzt, welche Rechte laut UN-Kinderrechtskonvention in diesen Zeiten einer Pandemie besonders eingeschränkt werden.
Dazu geht die Referentin als Grundlage zunächst auf die Historie und Entwicklung der UN-Kinderrechtskonvention ein. Anschließend stellt sie einige ausgewählte Befunde zum aktuellen Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen in Deutschland vor.
Mit der Betrachtung von Artikel 12, UN-KRK (Recht auf Mitbestimmung) und Artikel 28, UN-KRK (Recht auf Bildung) geht Katharina Gerarts auf zwei wesentliche Beschränkungen der Kinder- und Jugendrechte ein.
Sie schließt mit dem Hinweis auf das zu etablierende “Kinderbewusstsein”, welches sich in Anlehnung an Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention zur Leitlinie macht, das Wohlbefinden aller jetzigen und zukünftigen Kinder in allen (politischen) Handlungen und Entscheidungen in den Blick zu nehmen und vorrangig zu berücksichtigen.
Kathie - 10:42 | Kommentar hinzufügen
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